- ausgemacht
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aus|ge|macht 〈Adj.; umg.〉1. erwiesen, bewiesen2. eindeutig, vollkommen* * *
aus|ge|macht <Adj.> [zu veraltet ausmachen = bis zu Ende machen]:1. sicher, gewiss feststehend, beschlossen:eine -e Sache;etw. als a. voraussetzen;als a. gelten.2.a) sehr groß, ausgesprochen, vollkommen:eine -e Dummheit, Schurkerei;er ist ein -er Snob;b) <intensivierend bei Adjektiven> sehr, überaus, ausgesprochen:das war ein a. schäbiges Verhalten.* * *
aus|ge|macht [zu veraltet ausmachen = bis zu Ende machen]: 1. sicher, gewiss feststehend, beschlossen: zwischen den Jungs ... ist -e Sache, es geht ein Gespenst um (A. Zweig, Grischa 81); etw. als a. voraussetzen; als a. gelten; Ich kann nicht genesen, es ist a. (es steht fest; Th. Mann, Zauberberg 496). 2. a) sehr groß, ausgesprochen, vollkommen: eine -e Dummheit, Schurkerei; er ist ein -er Snob; b) <intensivierend bei Adjektiven> sehr, überaus, ausgesprochen: das war ein a. schäbiges Verhalten.
Universal-Lexikon. 2012.